Mietpreisgebundene Wohnungen, WBS und mehr

Kim Kaborda

Kim Kaborda

Unser Projekt kommt für eine Mietwohnungsbauförderung in Frage. Mittels Zuschüssen und zinsfreien Darlehen könnte das ehemalige Schulgebäude so zu Wohnraum umgebaut werden ohne, dass die aktuell hohen Baukosten und Zinsen die letztendlichen Kaltmieten in die Höhe treiben. Ein sogenannter Wohnberechtigungsschein ist dann Voraussetzung für den Einzug in entsprechend mietpreisgebundene Wohnungen. Was genau das bedeutet, wollen wir hier kurz ausführen.

Vor allem die Situation in Großstädten veranschaulicht die zugespitzte Lage im Bezug auf Wohnraum und horrende Mieten. Dabei sollte bezahlbares Wohnen doch eigentlich ein Menschenrecht sein. Mit den aktuellen Baukosten und Zinsen wird diese Schieflage aber auch abseits der Ballungsgebiete relevant. Auch unser Vorhaben – der Umbau der ehemaligen Havelland-Grundschule zu Wohnraum – hat damit zu kämpfen. Umso erfreulicher, dass dem Projekt eine Förderung im Rahmen der Schaffung von sozialem Wohnraum in Aussicht gestellt wird. So wären günstige Mieten langfristig gesichert!

Bedingung für den Einzug wird damit ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS). Den würde man bei Interesse an einer Wohnung in der ehemaligen Havelland-Grundschule beim Einwohnermeldeamt der Stadt Zehdenick bekommen. In Abhängigkeit von der Anzahl an Haushaltsmitgliedern und der Höhe des Jahresbruttoeinkommens sowie abzüglich jeweils zulässiger Frei- und Abzugsbeträge wird dort geprüft, ob Personen oder Haushalte WBS-berechtigt sind. Die untenstehende Tabelle von der Stadt Potsam bietet hier einen ersten Anhaltspunkt. Auch Personen und Haushalte, die bis zu 60% über der regulären Einkommensgrenze liegen, können einen Wohnberechtigungsschein bekommen, der sie für eine Wohnung in unserem Projekt qualifizieren würde. Ein WBS ist für 12 Monate gültig, sodass der Zeitpunkt der Antragstellung mit der Umbauprozess abgestimmt sein sollte.

Nichtsdestotrotz muss die Mietergenossenschaft SelbstBau als Antragstellerin, d.h. im Speziellen die Mietenden als Genossenschaftsmitglieder, einen Eigenanteil von 20% der Baukosten einbringen. Da uns allen der zukünftige Wohnraum gleichermaßen gehören soll, wird das Eigenkapital vor allem in Form von Genossenschaftsanteilen eingezahlt werden. Außerdem wollen wir diese Kosten möglichst fair auf alle Schultern verteilen, sodass diejenigen, die es sich leisten können, mehr beitragen. Statt einer Kaution zeichnen alle Mietenden abhängig von Wohnungsgröße und Privatvermögen eine bestimmte Anzahl an Genossenschaftsanteilen. Wie hoch genau die zu zeichnenden Genossenschaftsanteile pro Wohnung werden, lässt sich noch nicht abschließend sagen, da die Zusammensetzung der Mietenden für die Berechnung ausschlaggebend ist. Wir rechnen aktuell mit 250–750 € je m2 und zum Glück ist das entsprechedne KfW-Programm nach kurzem Stopp wieder zurück. Bei Auszug werde die Genossenschaftsanteile gemäß der Satzung übertragen oder vollständig zurückgezahlt.

Kommst du für einen WBS, WBS 40 oder WBS 60 in Frage, kannst du an unserem Bewerbungsprozess teilnehmen. Denn trotz des eigenständigen Charakters der zu beziehenden Wohnungen, wird das Zusammenleben bei uns auch gemeinschaftliche Aspekte haben. Daher ist es uns besonders wichtig, alle Interessierten persönlich kennenzulernen und so eine harmonische und ausgewogene Hausgruppe zusammenzustellen. Uns und das Projekt stellen wir am 6.3. online und am 23.3. vor Ort vor. Weitere Infos dazu und darüber hinaus, findet ihr in unserem Exposé.

Wenn du uns und das Konzept schon kennst, kannst du dich bei Interesse auch gleich hier eintragen.

Wir möchten allen die gleiche Chance geben und gleichzeitig vermeiden, bei großer Nachfrage zu viele Erwartungen zu wecken. Daher beginnt unser Prozess mit einem einfachen schriftlichen Fragebogen, um zunächst etwas mehr über deine Wünsche und Anforderungen zu erfahren. Wir melden uns im Anschluss bei dir mit weiteren Infos und den nächsten Schritten.