Finanzielles

Das Land Brandenburg unterstützt uns durch eine Mietwohnungsbauförderung. Trotz der wirtschaftlichen Lage können wir damit günstige Mieten anbieten, müssen aber auch bestimmte Vorgaben einhalten. So gelten z.B. bestimmte Obergrenzen für das Einkommen der Bewohner*innen:

- Kaltmiete je m² 6,00–10,00 €

- Maximales monatl. Haushaltsnettoeinkommen 1.540–5.550 €

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen genau?

Die genauen Einkommensgrenzen sind in § 22 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG) definiert und richten sich nach den im Haushalt lebenden Personen und der Anzahl der Kinder. Eine allein lebende Person darf ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 1.540 € haben, während es bei einer vierköpfigen Familie bis zu 3.460 € sein können. Für einzelne Wohnungen dürfen die Grenzen um 40–60 % überschritten werden – bei entsprechend höherer Miete.

Für den Abschluss eines Mietvertrages muss ein Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Stadt Zehdenick beantragt werden. Umfangreiche Informationen hierzu gibt es auf der Website der Stadt Zehdenick. Hier findest du eine Übersicht der Einkommensgrenzen für das Land Brandenburg.

Genossenschaftsanteile

Für den Wohnraum gilt das Genossenschaftsprinzip: Alle Bewohner*innen werden Mitglieder der Mietergenossenschaft SelbstBau eG, die auch die Verwaltung der Immobilie übernimmt. So werden alle Miteigentümer*innen ihres eigenen Wohnraums und niemand bereichert sich an den Mieteinnahmen.

Um die Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen 20 % der Baukosten von uns als Eigenkapital aufgebracht werden. Da uns allen der zukünftige Wohnraum gleichermaßen gehören wird, soll das Eigenkapital vor allem in Form von Genossenschaftsanteilen eingezahlt werden. Statt einer Kaution zeichnen alle Mieter*innen abhängig von der Wohnungsgröße eine bestimmte Anzahl an Genossenschaftsanteilen. So soll es allen möglich sein, Teil des Projekts zu werden.

Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich zeichnen?

Die Gesamtzahl ist abhängig von der Wohnungsgröße: Pro qm Wohnungsfläche wird jeweils ein Genossenschaftsanteil in Höhe von 650 € gezeichnet. Genossenschaftsanteile können zu günstigen Konditionen über ein KfW-Förderprogramm finanziert werden.

Diese Genossenschaftsanteile sind dein Eigentum. Bei Auszug kannst du sie gemäß der Satzung übertragen oder dir vollständig zurückzahlen lassen.